Unfallmanipulation

Es kann ein gestellter Unfall angenommen werden, wenn bei einem Abbiegemanöver aus einem Grundstück ein Streifschaden bei geringer Geschwindigkeit verursacht wird, der Unfallhergang nicht plausibel und der zu ersetzende Schaden ohne Gefährdung lukrativ ist. Eine lückenlose Gewissheit ist für diese Annahme nichterforderlich, es reicht eine ungewöhnliche Häufung von Indizien, die nur einen Rückschluss zulassen.

Auch eine Sicherungsübereignung des geschädigten Fahrzeugs führt zu keinem anderen Ergebnis, ein Anspruch besteht auch für den Sicherungsgläubiger nicht.

LG Münster, 11 O 1424/21

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