Nach § 20 I StVO darf an einem haltenden Bus auch im Gegenverkehr vorsichtig vorbeigefahren werden. Steigen aber viele Kinder aus dem Bus aus, muss der Fahrer die Geschwindigkeit so verringern, dass er jederzeit sofort anhalten kann, auch wenn ein Kind hinter dem Bus plötzlich auf die Straße tritt.
Hinweisbeschluss OLG Hamm, 7 U 120/22