Grundsätzlich kann ein Motorrad präventiv sichergestellt werden, es sind aber erhebliche Anforderungen an die Gefahrprognose zu stellen. Dies wäre möglich, wenn eine gegenwärtige Gefahr abgewendet werden soll, also bei ungehindertem Ablauf mit hinreichender Sicherheit zu einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen würde. Hierzu gehört auch die Allgemeinheit der Rechtsordnung. An die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der eintretende Schaden wäre.
Allein das innerörtliche Fahren mit 80-100 km/h und der Verdacht eines illegalen Straßenrennens (das Verfahren wurde gem. § 153 StPO eingestellt) nebst sehr hoher Motorisierung (998 ccm, Höchstgeschwindigkeit 285 km/h) ist nicht ausreichend, zumindest wenn keine hinreichende sofortige Wiederholungsgefahr nachgewiesen werden kann.
OVG Rheinland-Pfalz, 7 A 10988/23