Gegen das Verhüllungs- und Verdeckungsvebot bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch eine Ausnahmegenehmigung für eine Niqab-Trägerin muss nicht erteilt werden.
OVG Rheinland-Pfalz, 7 A 10660/23
Gegen das Verhüllungs- und Verdeckungsvebot bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch eine Ausnahmegenehmigung für eine Niqab-Trägerin muss nicht erteilt werden.
OVG Rheinland-Pfalz, 7 A 10660/23