Regelmäßiger Cannabiskonsum

Nach Inkrafttreten der Änderungen im Fahrerlaubnisrecht erscheint es zweifelhaft, ob weiterhin allein regelmäßiger Konsum für eine Entziehung der Fahrerlaubnis ausreicht. Auch hier wird nunmehr wohl zuerst eine Begutachtung erfolgen müssen.

OVG Saarlouis, 1 B 80/24

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert