Nach Inkrafttreten der Änderungen im Fahrerlaubnisrecht erscheint es zweifelhaft, ob weiterhin allein regelmäßiger Konsum für eine Entziehung der Fahrerlaubnis ausreicht. Auch hier wird nunmehr wohl zuerst eine Begutachtung erfolgen müssen.
OVG Saarlouis, 1 B 80/24