Die in der Schweiz gezahlte Kinderzulage ist in Höhe des Bruttobetrags bei der Berechnung zu berücksichtigen. Der in der Schweiz gewährte steuerliche Kindesabzug ist keine Familienleistung und daher nicht anzurechnen.
BFH, III R 37/23
Die in der Schweiz gezahlte Kinderzulage ist in Höhe des Bruttobetrags bei der Berechnung zu berücksichtigen. Der in der Schweiz gewährte steuerliche Kindesabzug ist keine Familienleistung und daher nicht anzurechnen.
BFH, III R 37/23