Schmerzensgeld

3.500 € können angemessen sein, wenn durch einen Unfall, ein HWS – Schleudertrauma, eine Fingerprellung sowie eine Prellung der Wirbelsäule verursacht wurde. Hier kam noch eine Anpassungsstörung (leichtgradig) hinzu, was zu einer einmonatigen Arbeitsunfähigkeit und auch danach für weitere fünf Monate mit abnehmender Tendenz zu Beeinträchtigungen führte.

OLG Schleswig, 7 U 83/26

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Zivilrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert