Cannabiskonsum und Zusatztatsachen

Soll nach einmaliger Fahrt mit mindestens 3,5 ng/ml eine MPU beigebracht werden, müssen Zusatztatsachen vorliegen, die es nahelegen, dass der Betroffene erneut unter Einfluss von Cannabis mit Einschränkung der Fahrsicherheit ein Fahrzeug führen wird. Wer kurz oder unmittelbar nach Konsumende ohne Berücksichtigung einer erforderlichen Abbauzeit ein Fahrzeug führt, bei dem kann eine solche Zusatztatsache vorliegen. Dies gilt zumindest bei Fahrtantritt innerhalb von weniger als 3 Stunden nach dem letzten Konsum.

Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem THC – Wert von 5,7 ng/ml stellt ohne weitere festgestellte Tatsachen noch keine ausreichende Zusatztatsache dar.

VG Düsseldorf, 6 L 1280/26

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