Wird in der Waschanlage ein serienmäßiger Heckspoiler abgerissen, haftet der Betreiber der Waschanlage. Eine Freizeichnung gegen solche Schäden bei nicht zur Serienausstattung gehörenden Anbauteilen kann nicht erfolgen, auch nicht durch den pauschalen Hinweis „Achtung Keine Haftung für Anbauteile und Heckspoiler!“. Hier hätte der Betreiber schon konkret bestimmte Fahrzeugtypen ausschließen müssen.
BGH, VII ZR 39/24
Der Beweis, dass der Spoiler schon vorher locker war, wäre also durch den Betreiber zu führen.