Ein Amtsleiter, der mehrfach betrunken und ohne gültige Fahrerlaubnis Auto fährt, kann aus dem Dienst entfernt werden. Erschwerend kam hier hinzu, dass er dies nicht nur mit seinem Privatwagen, sondern auch mit dem Dienstwagen tat, und seine Handlungen auch fortsetzte, obwohl er entsprechend ermahnt worden war.
Die besondere Vertrauensstellung und die Vorbildfunktion von Amtsleitern, insbesondere im Bereich der öffentlichen Ordnung, führt zu gesteigerten Anforderungen an sein regelkonformes Verhalten.
Der bisherigen Leiter des Ordnungs– und Bauamtes wurde aus dem Beamtenverhältnis entfernt.
VG Magdeburg, 15 A 38/23 MD