Je weiter die BAK von der absoluten fahruntauglichkeit (1,1 Promille) entfernt ist, desto deutlicher müssen die alkoholbedingten Ausfallerscheinungen im Fahrverhalten zu erkennen sein (hier verneint für ein Rückwärtsfahren an einer roten Ampel, um einen Bekannten zu grüßen).
LG Berlin, 520 Qs 67/24