Beschaffenheit eines Tiefgaragenstellplatzes

Für die übliche Nutzung eines Tiefgaragenplatzes muss jedenfalls eine Fahrttaktik zum Abstellen des Fahrzeugs möglich sein, die ohne einen erhöhten Rangieraufwand und ohne nennenswerte Komforteinbuße auskommt. Es besteht kein Anspruch darauf, mit einem Mittelklassefahrzeug in einem Zug oder vorwärts einparken zu können. Der geschuldete mittlere Standard ist erst dann unterschritten, wenn das Ein – und Ausparken die Grenze des Zumutbaren mit einem durchschnittlichen Fahrzeug und durchschnittlichen Fahrkünsten überschreitet. Insoweit sind gewisse Toleranzen beim Parkkomfort hinzunehmen. Eine Wendemöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Stellplatzes ist nicht erforderlich.

KG Berlin, 21 U 138/24

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