Auch wenn der Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Tagessatzhöhe beschränkt wird, wird die Entziehung der Fahrerlaubnis erst mit der Rechtskraft über den Schuld- und Strafausspruch insgesamt wirksam.
AG buchen, 1 cs 25 Js 7639/24
Spielt bei vorläufiger Entziehung bereits im Ermittlungsverfahren gem. § 111a StPO wegen der Anrechnung nach § 69a V S.2 StPO (Zeit zwischen Urteilsverkündung und Rechtskraft) natürlich keine Rolle.