Bei Oldtimern kann regelmäßig (wegen der Stundensätze) auf eine andere Werkstatt verwiesen werden. Markenwerkstätten spielen bei derartigen Fahrzeugen regelmäßig keine Rolle. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen mit der Reparatur von Oldtimern sind regelmäßig nicht erforderlich.
LG Dortmund, 24 O 5/23