Klimakleber, die sich zu Straßenblockaden auf die Straße kleben, begehen eine Nötigung, zumindest ab der zweiten Reihe der Autofahrer. Hierbei kommt es auch nicht darauf an, ob die zum Warten gezwungenen Fahrzeugführer die Aktion akzeptieren.
BayObLG, 203 StRR 1/25