Urteilsgründe

Die Begründung eines Urteils muss verständlich, ohne Widersprüche und lückenlos sein. Auch hat jeder Angeklagte einen Anspruch darauf, dass ein ihn betreffendes Urteil mit einem Mindestmaß an Sorgfalt abgefasst wird.

Das Revisionsgericht vermutet, dass der Richter das Urteil diktiert und anschließend nicht mehr kontrolliert hat. Auch war der Angeklagte entgegen der Meinung des Richters nicht geständig, die Identifizierung und Wiedererkennung durch den Zeugen offenbar mehr als zweifelhaft und vor allen Dingen lückenhaft und schlecht begründet.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Straßenverkehrsgefährdung abweichend von den alltäglich vielfach auftretenden Überschreitungen der Verkehrsregeln deutlich zu unterscheiden ist. 

Und auch die Erwägungen zum Schuldspruch und zur Strafzumessung sind nicht tragfähig.

KG Berlin, 3 ORs 27/25

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht, Verkehrsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert