E-Sooter und der Entzug der Fahrerlaubnis

Wird eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) kurz unterbrochen, um einen Paketshop aufzusuchen, handelt es sich trotzdem nur um eine Fahrt. 

Wird mit dem Scooter eine Strecke von 700 m unter Alkohol zurückgelegt, reichen ein Eigenschaden des Fahrers und eine nachträgliches Aufbauseminar Dekra – Mobil (8 Stunden) nicht aus, um von der Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 II Nr.2 StGB) abzusehen.

AG Dortmund, 729 CS-261 Js 93/25 – 63/25

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