Kombinierter Fuß – und Radweg

Auf einem solchen Weg haben Fußgänger immer Vorrang, auch vor Elektrokleinstfahrzeugen (hier einem Segway). Hier kam es zu einem Unfall, weil der Fußgänger rückwärts ging, um ein Foto zu machen. Trotzdem haftet alleine der Segway – Fahrer, da auf einem solchen kombinierten Weg Fußgänger immer Vorrang haben und daher nicht fortlaufend nach Verkehr Ausschau halten müssen.

OLG Koblenz, 12 U 692/18

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