Wer seine Vollkasko – Versicherung in Anspruch nehmen will, muss einen konkreten Unfall darstellen und in einer gerichtlichen Auseinandersetzung beweisen. Kann der Unfall nicht wie geschildert passiert sein, besteht kein Anspruch gegen die Vollkasko, auch wenn die Schäden am Fahrzeug einem anderen Unfallereignis zuzuordnen wären. Es muss schon konkret vorgetragen werden.
OLG Hamm, 20 U 159/24