2 Steuerhinterziehungen

Die Abgabe unrichtiger oder unterlassener Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung und nachfolgend der entsprechenden Einkommensteuererklärung (mit dem falschen Gewinn aus der Gewinnfeststellung) sind verschiedene Taten, es liegen zwei Steuerhinterziehungen vor. Eine Bewertungseinheit auf den tatbestandlichen Erfolg (es wird letztendlich nur die ESt verkürzt) ist nicht geboten.

BGH, 1 StR 39/25

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