Wird die Grenze überschritten, ist auch bei einer Fahrt unter Alkohol auf dem Scooer regelmäßig ein Fahrverbot zu verhängen. So ein Scooter ist keinesfalls als milderes Mittel der Fahrt zu werten.
Und wenn vom Fahrverbot abgesehen werden soll, reicht ein pauschaler Hinweis auf arbeitsrechtliche Probleme nicht aus. Dies muss substantiiert begründet und vom Gericht geprüft werden, ansonsten würde dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
BayObLG, 201 ObOWi 405/25