Beim Traffistar S 350 sind nur bestimmte Hard- / Softwarekombinationen erlaubt. Hier widersprachen sich die Angaben im Eichschein und dem Messprotokoll, im Eichschein war lediglich eine LIDAR-Messeinheit RLS 1000 angegeben, obwohl es eigentlich (bei der verwendeten Gerätesoftware) ein RLS 1000 1.1 sein müsste. Dies wird in der Baumusterprüfbescheinigung und auch der Bedienungsanleitung so festgelegt. Da sich beide Varianten in Funktion und Bedienung gleichen, wird in der Anleitung im Übrigen nur der übergeordnete Begriff Laserscanner RLS 1000 verwendet.
Dies reicht dem Gericht, um davon auszugehen, dass auch im Eichschein bei Verwendung des übergeordneten Begriffs trotzdem der richtige Typ RLS 1000 1.1 gemeint ist, und zweifelt die Eichung nicht an.
OLG Braunschweig, 1 Rrbs 61/25