20.000 € Heilbehandlung für einen Hund

Auf dem Privatgelände eines Gewerbeparks wurde ein Hund an der Leine spazieren geführt. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Ein PKW, der mit mindestens 20 km/h fuhr, erfasste den Hund.

Da sich keine typische Tiergefahr verwirklicht hatte, griff allein die Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Der Halter beziehungsweise seine Versicherung haften zu 100 %.

Da es sich um einen sehr jungen Hund (vier Monate) handelte, musste der Bruch eines Beines auch aufwändig physiotherapeutisch behandelt werden. Bisher sind insgesamt circa 20.000 € aufgelaufen, allerdings wurde auch festgestellt, dass die Versicherung auch für zukünftige Schäden des Hundes beziehungsweise Behandlungskosten haften muss.

LG München, 20 O 5615/18

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Zivilrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert