Aufforderung zum MPU – Gutachten

Es kann auf die Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen geschlossen werden, wenn ein angeordnete Gutachten die Zweifel nicht beseitigt. Hierbei kann sich der Betroffene auch nicht darauf berufen, nicht die finanziellen Mittel für ein entsprechendes Gutachten gehabt zu haben.

Erhält der Führerscheininhaber seine Fahrerlaubnis zu einem Zeitpunkt, wo er schon behindert ist, kommt es aber in der Folgezeit zu einer Verstärkung, können damit Zweifel an der zukünftigen Fahreignung begründet werden, wenn sich die Einschränkungen erhöht haben, auch wenn er bisher unfallfrei gefahren ist.

OVG Münster, 16 E 330/24

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