Nach einer Unfallflucht kann die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden, wenn ein bedeutender Fremdschaden entstanden ist. Die Grenze wird bei diesem Gericht auf 2500 € hochgesetzt, hierbei kommt es nicht auf die Meinung der Beschwerdekammer, sondern auf die Meinung der Berufungskammern an.
LG Zwickau, E 1 Qs 166/25
Die entsprechenden Aktenzeichen bei den beiden Berufungskammern lauten:
3 NBs 420 Js 8745/24
4 NBs 420 Js 21535/23