Fahrtenbuchauflage für Firmenfuhrpark

Anordnungen von längeren Fahrtenbuchführungspflichten für den gesamten

Firmenfuhrpark kommen in Betracht, wenn es vorher schon eine (kurze) solche Auflage gab und die Halterin bei einem neuen Verstoß keine ausreichenden Vorkehrungen

zur Fahreridentifikation trifft und es weiterhin zu Ordnungswidrigkeiten im Punktebereich kommt.

OVG Lüneburg, 12 LA 8/24

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