Wer ohne Grund auf einer vielbefahrenen Autobahn zwischen 30 und 60 km/h fährt, häufig grundlos die Spur wechselt, Schwierigkeiten hat, die Spur zu halten, und dann auch noch bei der Polizeikontrolle angibt, dass er mit der Technik des neuen Autos überfordert sei (Seitenscheiben beschlagen, dazu das Auto noch vermüllt), dem kann eine Untersuchung nebst Fahrprobe zur Überprüfung der Fahreignung auferlegt werden. Besteht der Fahrzeugführer diesen Test nicht, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
VG. Köln, 11 K 4325/12