Ist davon auszugehen, dass der Fahrerlaubnisinhaber Cannabis konsumiert und es auch zu Mischkonsum (mit Alkohol) kommt, ist ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Eine vorherige MPU muss nicht angeordnet werden.
Hierzu ist auch ein Mischkonsum außerhalb vom Straßenverkehr ausreichend, wenn die Aufgabe der Trennungbereitschaft zwischen Konsum und Fahren möglich erscheint und eine Straßenverkehrsteilnahme hinreichend wahrscheinlich ist. Dies ist der Fall, wenn es in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht zu einer Beeinflussung durch Rauschmittel kommen kann.
BayVGH, 11 ZB 25.1383