Cannabis – Missbrauch ist zu vermuten, auch nach einer erstmaligen Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss, wenn weitere Zusatzratsachen diesen Missbrauch belegen. Dies können sehr hohe THC (>8 ng) oder THC-COOH (>150 ng) – Werte sein, sich aber auch aus der Tatbegehung selbst ergeben. Hierbei sind ein geringes Risikobewusstsein oder eine kaum gegebene Bereitschaft zur Trennung von Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr relevant. Diese können sich beispielsweise in erheblichen Ausfallerscheinungen ausdrücken, die auch der Fahrer hätte wahrnehmen müssen.
Es durfte eine MPU angeordnet werden, da die nicht beigebracht wurde, wurde die Fahrerlaubnis entzogen.
VG Düsseldorf, 14 L 1934/25