Keine Verwerfung, wenn der Betroffene zu entbinden ist oder der Verteidiger nicht ordnungsgemäß geladen wird

Das Amtsgericht ist verpflichtet, über einen rechtzeitig gestellten Entbindungsantrag des Betroffenen zu bescheiden. Erfolgt trotzdem eine Verwerfung, weil der Betroffene unentschuldigt gefehlt hat, wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzt.

OLG Frankfurt, 4 ORbs 222/25

Und passend dazu: Wird der Verteidiger nicht ordnungsgemäß leiden, kann eine Verwerfung ebenfalls nicht erfolgen.

OLG Karlsruhe, 2 ORbs 3700 SsBs 347/25

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