Austausch von Geräteteilen

Werden LIDAR-Modul und Systemplatine getauscht, liegt keine Modifizierung und somit kein erneuertes Gerät vor, es genügt die verpflichtende Neueichung.

AG Landstuhl, 2 OWi 4211 Js 2475/26

Dieser Beitrag wurde unter Poliscan Speed veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert