Normale Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungserscheinungen eines gebrauchten KFZ, die dem üblichen Zustand eines Fahrzeugs dieses Typs entsprechen, sind kein Sachmangel. Erst wenn diese Erscheinungen darüber hinaus gehen, liegen Sachmängel vor.
Es kommt aber immer auf das jeweilige Fahrzeug an, von daher handelt es sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung.
OLG Hamm, I-28 U 15/10