Lange wollte sich die Herstellerfirma nicht fügen, die Rohmessdaten waren ab der Software-Version 1.007 verschlüsselt. Und es begann der gerichtliche Kampf um die Herausgabe der Rohmessdaten, der dürfte mittlerweile zugunsten der Herausgabepflicht entschieden sein.
Doch die Sachverständigen haben die Juristerei überholt. Ich habe bereits am 13. Juni berichtet, dass es einem Sachverständigen gelungen war, die Rohmessdaten auszulesen. Dies wurde jetzt von der VUT bestätigt. Mittels der Software esoDiGITALES II viewer ist es möglich, die Rohmessdaten zu extrahieren, diese sind unverändert und entsprechen den Daten in der Falldatei.
Die VUT will nun untersuchen, wie messgenau das ESO 3.0 ist, es wurde bereits darauf hingewiesen, dass in statistischen Mehrfachauswertungen Abweichungen von 1-2 km/h festgestellt worden sind.
Es bleibt spannend um dieses Messgerät.