Eine 19-jährige Fahrerin nutzte WhatsApp und schaute deswegen mindestens neun Sekunden nicht auf die Straße. Sie fuhr ungebremst in zwei Radfahrer, einer verstarb. Obwohl das Auto erheblich beschädigt wurde, fuhr sie weiter. Ob sie die Unfallopfer im hohen Gras liegen sah, blieb ungeklärt.
Sie wurde nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt: fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, versuchter Mord und Unfallflucht.
Das Urteil hiet der Überprüfung durch den BGH stand.
BGH, 4 StR 142/16
Anmerkung:
SMS am Steuer sind extrem gefährlich. Selbst geübte Rennfahrer konnten bei entsprechenden Versuchen ihre Fahrspur nicht halten. Also: Finger weg vom Handy.
Und ja: Die junge Frau hatte Glück, dass Jugendstrafrecht Anwendung fand. Dies ist bei Heranwachsenden (18-21 Jahre) gem. § 105 JGG möglich, wenn die Persönlichkeit der Täterin dem Entwicklungsstand einer Jugendlichen entsprach oder sich aus der Tat eine Bewertung als Jugendverfehlung gebietet. Bei einer anderen Beurteilung und Anwendung des StGB wäre vielleicht eine höhere Strafe herausgekommen. Und bei über zwei Jahren ist Bewährung nicht mehr möglich (§56 StGB)./
Tödlicher Unfall wegen WhatsApp-Nutzung – 2 Jahre
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