Endlich mal wieder ein Urteil zum Thema Schadensersatz nach Rücktritt von einem Verlöbnis. Hat ein Mann, obwohl er verheiratet ist, sich mit einer Frau verlobt, kann die Verlobte nach Auflösung des Verlöbnisses Schadensersatz wegen getätigter Aufwendungen sowie gegebenenfalls Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts geltend machen.
OLG Oldenburg, 13 UF 35/16
Auch wenn § 1300 BGB durch Gesetz vom 4.5.1998 aufgehoben wurde, gibt es immer mal wieder Fallkonstellationen, in denen so etwas vorkommt.