Nach § 315c StGB kann wegen Gefährdung des Straßenverkehrs u.a. bestraft werden, wer grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt. Die Strafe kann Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe bedeuten.
Falsch überholen tut auch, wer in derselben Fahrtrichtung an anderen Fahrzeugen vorbeifährt und hierbei nicht die Straße, sondern den Fußweg benutzt. Der Tatbestand ist also nicht auf die Fahrbahnbenutzung beschränkt.
BGH, 4 StR 90/16