Wenn die Steuerungselektronik des Fahrzeugs den Nutzer durch einen Warnhinweis zum Anhalten des Fahrzeugs und anschließenden Abwarten von bis zu 45 Minuten auffordert, ohne dass hierfür ein irgendwie relevanter Grund gegeben ist, eignet sich dieses Fahrzeug nicht für die gewöhnliche Verwendung. Es liegt ein Sachmangel vor, dem Käufer stehen die Gewährleistungsrechte zu.
OLG Nürnberg, 14 U 199/16