Ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Brutto-Arbeitsentgelt zu zahlen, so muss er Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeträge abführen. Überweist er versehentlich den vollen Brutto-Betrag an den Arbeitnehmer, muss dieser die entsprechenden Anteile zurückerstatten.
BAG, 5 AZR 273/16