Brutto-Arbeitsentgelt

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Brutto-Arbeitsentgelt zu zahlen, so muss er Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeträge abführen. Überweist er versehentlich den vollen Brutto-Betrag an den Arbeitnehmer, muss dieser die entsprechenden Anteile zurückerstatten.

BAG, 5 AZR 273/16

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