Zwischen den Tankinseln haben sowohl Autofahrer als auch Fußgänger die Vorschriften der StVO zu beachten, es handelt sich um dem Straßenverkehr zugänglichen öffentlichen Verkehrsraum. Insoweit haben auch die Fußgänger besonders aufmerksam zu agieren und müssen die Fahrzeuge beachten. Allerdings müssen die Kraftfahrer auch besonders auf Fußgänger achten, da mit deren Auftauchen zu rechnen ist. Bei einem Unfall kommt eine hälftige Haftungsverteilung in Betracht.
OLG Naumburg, 1 U 99/15