Keine Erstattung für eine Reparaturbestätigung bei fiktiver Abrechnung

Rechnet ein Unfallgeschädigter fiktiv auf Basis des Gutachtens ab, sind ihm die Kosten der Bestätigung der fachgerechten Reparatur nicht zu erstatten. Etwas anderes kann lediglich gelten, wenn diese Reparaturbestätigung bspw. zur Geltendmachung von Nutzungsausfall benötigt wird.

BGH, VI ZR 146/16

Problematisch ist diese Entscheidung insbesondere dann, wenn der Unfallschaden im HIS-System der Versicherer (zur Dokumentation von Vorschäden) aufgenommen wird. Denn bei einem Folgeunfall muss der Geschädigte beweisen, dass die erste Reparatur fachgerecht und vollumfänglich erfolgte. Hierzu reicht regelmäßig eine Fotodokumentation nicht aus (OLG Düsseldorf, 1 U 32/14).

 

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