Während der Probezeit (max. 6 Monate) kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Wird im Arbeitsvertrag aber auch eine andere Kündigungsfrist vereinbart, ohne dass unmissverständlich deutlich gemacht wird, dass diese Frist erst nach der Probezeit gelten soll, so gilt diese Frist auch schon während der Probezeit.
BAG, 6 AZR 705/15