In einem verkehrsberuhigten Bereich darf Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Diese beträgt höchstens 10 km/h.
OLG Naumburg, 2 Ws 45/17
In einem verkehrsberuhigten Bereich darf Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Diese beträgt höchstens 10 km/h.
OLG Naumburg, 2 Ws 45/17