Gelegentlicher Cannabiskonsum

Bei gelegentlichem Cannabiskonsum kann eine MPU angeordnet werden, wenn eine Fahrt unter Drogeneinfluss (fehlendes Trennungsvermögen zwischen gelegentlichem Konsum und Fahrt nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV) vorliegt. Der Grenzwert liegt insoweit bei 1 ng. Als gelegentlicher Konsum gilt es auch, wenn zwischen den Konsumakten ein Zeitraum von ca. 2-2,5 Jahren liegt (Hinweis des Gerichts: gilt sogar bei 4 Jahren).

Hess. VGH, 2 B 1213/17

 

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