Der Besitz einer geringen Menge harter Drogen (Amphetamin) rechtfertigt die Anordnung eines Gutachtens zu der Frage, ob Drogenkonsum gegeben ist (der die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen indiziert). Wird dieses Gutachten nicht beigebracht, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Wird der unerlaubte Drogenbesitz strafgerichtlich festgestellt, ist dies bindend. Wurde nur eine geringe Menge mit sich geführt, kann auch davon ausgegangen werden, dass Eigenkonsum gegeben ist, kein Drogenhandel.
VG München, M 26 S 17.4706