Das VG Koblenz hatte entschieden, dass es keinen Anspruch auf kostenlose Toilettennutzung an der Autobahn gibt. Dies wurde jetzt vom OVG Koblenz bestätigt. Das OVG weist darauf hin, dass neben den 28 Betrieben an der Autobahn, die kostenpflichtige Toiletten vorhalten, an 11 Betrieben die Möglichkeit einer kostenfreien Toilettennutzung besteht, ebenso an 43 unbewirtschafteten Rastanlagen.
OVG Koblenz, 1 A 10022/18.OVG