Nach der sog. „Sanierungsklausel“ im deutschen Unternehmenssteuerungsrecht können Unternehmen trotz Eigentümerwechsels Verluste gegen zukünftige Gewinne verrechnen. Diese Möglichkeit wurde seitens der EU-Kommission als staatliche Beihilfe angesehen.
Begründet wird die Entscheidung mit der Überlegung, dass dem Unternehmenssteuerrecht eine generelle Möglichkeit der Verlustverrechnung unbekannt ist, sobald ein maßgeblicher Wechsel in der Eigentümerstruktur gegeben ist.
Daher kann die Sanierungsklausel angeschlagenen Unternehmen und ihren Käufern einen finanziellen Vorteil verschaffen, indem auf Steuereinnahmen verzichtet wird.
Deutschland wurde angewiesen, jegliche Beihilfe, die unter dieser Regelung seit dem Beginn der Anwendungsfrist (01.01.2008) gewährt wurde, zurückzufordern.