Auch ein Überholverbot entbindet den Linksabbieger nicht von der Pflicht zur doppelten Rückschau. Kommt es zu einer Kollision während des Abbiegevorgangs, kann eine hälftige Schadensteilung in Betracht kommen.
OLG Düsseldorf, I-1 U 86/17
Im entschiedenen Fall wollte ein Krankenwagenfahrer links abbiegen. Es bestand ein Überholverbot. Der Krankenwagenfahrer hat im Rückspiegel gesehen, dass sich trotz seines Blinkens und der Verringerung der Geschwindigkeit ein Fahrzeug näherte, da dies nicht abbremste. Er bog dann trotzdem nach links ab, im gleichen Moment wollte das Fahrzeug überholen. Es steht fest, dass der Krankenwagen nicht gestanden hat. Das Gericht hält die Verursachungsbeiträge für gleichwertig, der Krankenwagenfahrer hätte sich unmittelbar vor dem Abbiegen nochmals vergewissern müssen, dass dies ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.