Wer eine Unfallflucht begeht und einen bedeutenden Schaden verursacht hat, kann nach § 69 StGB mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Als Grenze wurden hierfür in letzter Zeit Beträge von 1.500-1.700 € genannt. Das reicht nicht angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre, der stetig steigenden Reparaturkosten sowie insbesondere auch verglichen mit den anderen Tatbestandsalternativen (Tötung oder nicht unerhebliche Verletzung eines Menschen). Das Gericht hebt die Grenze auf 2.500 € (netto) an.
LG Nürnberg-Fürth, 5 Qs 73/18
Hinweis: Gilt natürlich zunächst nur in diesem Gerichtsbezirk, kann aber argumentativ helfen.